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Schulung zum "Kirchlichem Arbeitsrecht"

Das kirchliche Arbeitsrecht der evangelischen Kirche (EKD) basiert auf dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG) und zeichnet sich durch den sogenannten „Dritten Weg“ aus. Statt Streiks gibt es paritätisch besetzte Kommissionen zur Lohnfindung, die oft über dem öffentlichen Dienst liegen. Loyalität ist gefordert, doch Scheidung oder Homosexualität führen nicht zur Kündigung. bayern-evangelisch.de +4Wesentliche Aspekte des evangelischen Arbeitsrechts:

  • Der Dritte Weg: Arbeitsbedingungen (Tarifverträge, AVR) werden in paritätischen Kommissionen von Dienstgebern und Mitarbeitenden ausgehandelt, ohne Arbeitskämpfe.
  • Loyalitätspflichten: Mitarbeitende müssen die Aufgaben der Kirche/Diakonie loyal unterstützen. Ein Austritt aus der evangelischen Kirche gilt jedoch als schwerer Verstoß und kann zur Kündigung führen.
  • Privatleben: Nach modernisierten Richtlinien sind Ehescheidung, Wiederverheiratung oder eine homosexuelle Partnerschaft keine Kündigungsgründe mehr.
  • Mitarbeitervertretung (MAV): Anstelle von Betriebsräten gibt es MAVen, die im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD geregelt sind.
  • Diakonie: Das Arbeitsrecht der Diakonie ist eng mit dem der Kirche verzahnt, gilt jedoch oft durch eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR).
  • Besonderheiten: Der Kündigungsschutz ist hoch, und der Einsatz von Leiharbeit ist strenger reglementiert als in der freien Wirtschaft. bayern-evangelisch.de +5

Das kirchliche Arbeitsrecht der evangelischen Kirche ist somit eine Mischung aus staatlichem Arbeitsrecht und spezifischen kirchlichen Regelungen, die auf die "Dienstgemeinschaft" ausgerichtet sind.

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Schulung "Kirchliches Arbeitsrecht"
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Fr. 06.03.2026
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